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23.06.2017 Oberverwaltungsgericht NRW: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar, hat heute das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Entscheidung betrifft zunächst nur den Münchner Provider SpaceNet, lässt sich aber als Vorbote für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts interpretieren.
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